07.11.2023 - 6.1 Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 22.12.2023
- Datum:
- Di., 07.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Seitens der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Dassow wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Iandwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Osten: durch die B 105,
- im Süden und im Westen: durch den vorhandenen Geh- und Radweg bzw. Gehölzflächen am Geh- und Radweg.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen des Textes (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung sowie der Durchführungsvertrag werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.
3. Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind out die Dauer von 6 Wochen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt Schönberger Land öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.
Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.
In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.
4. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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29,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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