14.11.2023 - 6.1 Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Status Beschluss:
- Erledigt 07.02.2024
- Datum:
- Di., 14.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauausschuss erteilt Herrn Mahnel für die Erläuterungen das Wort.
Herr Mahnel stellt die Planung vor.
- Ableitung des Oberflächenwassers wurde durch Gutachten nachgewiesen
- der zu erbringende Ausgleich wird im Bauantragsverfahren geregelt
- Löschwasser ist ausreichend vorhanden
- Straßenzustand kann weitere Bebauung zulassen, die Straße wurde in der letzten Woche repariert, der ortstypische Zustand der Straße wurde von der Stadt hergestellt
- der Bereich bleibt weiterhin Außenbereich
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Behandlung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Allgemeine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die tabellarische Zusammenstellung ist die Abwäungsdokumentation.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg macht sich das Ergebnis der Abwägung zu eigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, die nicht berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
- Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Stellungnahmen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss). Die Stadtvertretung macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen.
- Die Stadtvertretung fasst den Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung der Satdt Schönberg für den Bereich Bauhof West.
- Die Begründung wird gebilligt.
Die Satzung kann nach Satzungsbeschluss ohne eine Rechtskontrolle durch Genehmigungs- oder Anzeigebehörde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden. Grundlage für den Satzungsbeschluss ist das BauGB in seiner letzten Fassung. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie Ort und Zeit zur Einsichtnahme der Satzung richten sich hinsichtlich der Art und Form nach der auf Grund der Kommunalverfassung erlassenen Hauptsatzung der Stadt Schönberg. Nach Abschluss des Satzungsverfahrens werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg die ausgefertigte Satzung und der Bekanntmachungsnachweis überreicht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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