14.11.2023 - 6.2 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Mahnel wird für Erläuterungen das Wort erteilt.

Es bedarf vor Satzungsbeschluss noch Klärungsbedarf für z.B.

  • Müllentsorgung: ob Sammelplatz an der Ratzeburger Straße oder über bevorteilte Grundstücke oder es andere Möglichkeiten gibt
  • bis zum Satzungsbeschluss müssen die Leitungsrechte geregelt werden
  • Änderungen des Baumbestandes sind hier nur per Antrag möglich
  • Nachweis der Oberflächenwasserableitung der Grundstücke muss vorliegen
  • Klärung Anliegerstraße oder nur Bewohnerstraße

Vom Bauausschuss kommt die Anregung, für die Straße eventuell ein Einbahnstraßen-system - stadtauswärts - einzurichten.

Auf jeden Fall muss bis zum Ausbau der Ratzeburger Straße die Verlegung von Grundstücksanschlüssen für diese Grundstücke mit den Zweckverband geklärt sein.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Behandlung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen. Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  • teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen ergeben sich im Rahmen des Abwägungsprozesses nicht.

Allgemeine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die tabellarische Zusammenstellung ist die Abwägungsdokumentation. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg macht sich das Ergebnis der Abwägung zu eigen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, die nicht berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Stellungnahmen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss). Die Stadtvertretung macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen.
  3. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses sind die städtebaulichen Verträge insbesondere auch zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzubereiten.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage