28.11.2023 - 9.7 Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der anwesenden Anwohnerin wird einstimmig das Rederecht erteilt.

Herr Zwiebelmann berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses und über die ausführlichen Erläuterungen des Planers.

Die Anwohnerin bemängelt die fehlende Kommunikation der Bauverwaltung in dieser Angelegenheit.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Behandlung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen.

Es ergeben sich:

  •        zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  •        teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  •        nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Allgemeine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die tabellarische Zusammenstellung ist die Abwägungsdokumentation.

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg macht sich das Ergebnis der Abwägung zu eigen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, die nicht berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Stellungnahmen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss). Die Stadtvertretung macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen.
  3. Die Stadtvertretung fasst den Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für den Bereich Bauhof West.
  4. Die Begründung wird gebilligt.

Die Satzung kann nach Satzungsbeschluss ohne eine Rechtskontrolle durch Genehmigungs- oder Anzeigebehörde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden. Grundlage für den Satzungsbeschluss ist das BauGB in seiner letzten Fassung. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie Ort und Zeit zur Einsichtnahme der Satzung richten sich hinsichtlich der Art und Form nach der auf Grund der Kommunalverfassung erlassenen Hauptsatzung der Stadt Schönberg. Nach Abschluss des Satzungsverfahrens werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg die ausgefertigte Satzung und der Bekanntmachungsnachweis überreicht.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage