14.12.2023 - 5.2 Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Mi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 14.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Lena Mette
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sperling erläutert die Beschlussvorlage.
Weiterhin sprechen zum Thema Frau Viehstaedt und Herr Westphal.
Frau Viehstaedt schlägt eine weitere Staffelung für den Schriftführer vor, demnach 100,-- € Vorsitz, 80,-- € Schriftführer und weitere Mitglieder 70,-- €. Die Beschäftigten sollten einen freien Tag erhalten.
Herr Sperling führt aus, dass die Beschäftigten, die Stunden angerechnet bekommen sollen, die sie tatsächlich geleistet haben und keine extra Vergütung.
Herr Westphal spricht sich dafür aus, dass der Vorsitz 100,-- €, die Schriftführung 90,-- € und die weiteren Mitglieder 80,-- € erhalten sollen.
Sodann ergeht folgender
Beschluss:
Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:
Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt, für die verbundene Europa- und Kommunalwahl 2024 folgende Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige zu zahlen:
Mitglieder der Wahlvorstände |
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Funktion |
Hauptwahl |
(Stichwahl) |
Vorsitzender/Vorsitzende |
100,00 € |
100,00 € |
(Schriftführer/in) |
90,00 € |
90,00 € |
Weitere Mitglieder |
80,00 € |
80,00 € |
Beschäftigten des Amtes werden die Stunden, die tatsächlich geleistet werden, gutgeschrieben. Ein Erfrischungsgeld wird nicht gezahlt.
Den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses wird 80,00 € als Aufwandsentschädigung gezahlt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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183,5 kB
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