18.01.2024 - 7.1 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ernst-T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schwarz vom Büro PROKOM gibt Erläuterungen zum Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Planfläche stellt die örtliche Hauptverkehrsfläche dar sowie die Wohnbaufläche und die nachrichtliche Übernahme des Waldabstandes.

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Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den Vorentwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplans. Die in der Anlage befindlichen Unterlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Gemeinde Selmsdorf ist einem Grundzentrum gleichgestellt, die folgende Formulierung ist in den Punkt 2 übergeordnete Planungen bestehende Rechtsverhältnisse‘ zu übernehmen:

siehe Anlage …(Formulierungsvorschlag der SPD-Fraktion)

 

2. Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs im Amt Schönberger Land, dem Amtsblatt sowie im Internet durchgeführt werden.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Der Gemeinde Selmsdorf dürfen keine Kosten entstehen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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