18.01.2024 - 6.1 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke berichtet aus der Sitzung des SWB-Ausschusses. Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation wurde für die weiteren Ausschusssitzungen bereits nachgereicht.

Unter den Ausschussmitgliedern ist man sich einig, dass die festgelegte Bettenzahl in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten ist.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Das Planverfahren wird nach den aktuellen Regelungen des BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert am 28. Juli 2023 (Gesetz zur Digitalisierung, BGBI. I Nr. 221, S. 1) durchgeführt, von der Überleitungsvorschrift des § 233 Abs. 1 BauGB wird kein Gebrauch gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 Zusatz: Die festgelegte Bettenzahl ist im städtebaulichen Vertrag festzuhalten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage