04.04.2024 - 5 Beratung mit der Tourismusbeauftragten der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Status Beschluss:
- Erledigt 08.05.2024
- Datum:
- Do., 04.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Retzlaff Frau Stöckmann und bittet um Informationen, wie es in Sachen Tourismus hier in Dassow weiter gehen kann. Es besteht Ratlosigkeit, was die nächsten Schritte sind.
Frau Stöckmann gibt umfangreiche Erläuterungen zu ihrer Arbeit in der Stadt Klütz und weist insbesondere darauf hin, dass man jemanden braucht, der sich um den Tourismus kümmert. Das kann man nicht so nebenbei bewältigen und das Amt wird sich nicht darum kümmern, da es nicht deren Aufgabe ist. Um eine Kurabgabe erheben zu können, ist die Erstellung einer Kurabgabensatzung erforderlich; auch dieses geht nicht von jetzt auf gleich. Frau Stöckmann rät dazu, im Vorfeld eine Einwohnerversammlung durchzuführen, um die Akzeptanz dazu abzuklopfen. Außerdem muss im Vorfeld eine Kurabgabenkalkulation erstellt werden, um den Kurabgabesatz zu ermitteln. Dazu gibt es Firmen, die bei der Erstellung behilflich sind (z.B. Kubus und andere). Des Weiteren wird eine Meldescheinsoftware benötigt. Hier ist im Vorfeld eine Ausschreibung notwendig, da die Kosten nicht unerheblich sind. Letztendlich wird also zunächst die Kalkulation benötigt, dann die entsprechende Satzung in der dann die Höhe der Kurabgabe festgelegt wird.
Frau Horn nimmt ab 19:08 Uhr an der Sitzung teil.
Frau Stöckmann weist weiter darauf hin, dass eine Änderung des Bundesmeldegesetzes vorgesehen ist und es soll ein neues Tourismusgesetz entstehen, welches voraussichtlich im Sommer beschlossen werden soll.
Frau Pahl nimmt ab 19:11 Uhr an der Sitzung teil.
Das neue Gesetz soll in 2025 umgesetzt werden Dann soll es in M-V 7 Organisationen geben, in denen alle Orte enthalten sind. Jeder Ort, der dann eine Kurabgabe verlangt, muss davon einen Teil an das Land abführen. Die Stadt Klütz ist z. B. Mitglied in der Organisation Mecklenburgische Ostseeküste.
Mit dem neuen Tourismusgesetz soll es dann eine einheitliche Gästekarte geben.
Frau Stöckmann gibt sodann weitere Information zur Kurabgabe in der Stadt Klütz, die 1,50 € beträgt und berichtet, was dafür durch die Stadt geboten wird und wofür das Geld eingesetzt wird. Sie nennt hier als Beispiele, die Bewachung eines Teils des Badestrand durch die DLRG, Durchführung von Veranstaltungen, die mit der Kurkarte kostenlos besucht werden können, die Strandreinigung, Radwegebeschilderung, Bauhofsleistungen, Winterdienst, Spielplätze, Erstellung von Flyern usw. Einnahmen werden beispielsweise durch den Verkauf von Postkarten erzielt. Eine 100 %ige Kostendeckung ist nicht möglich. Es bleibt immer ein Eigenanteil von ca. 10 % für die Einwohner. Des Weiteren weist Frau Stöckmann darauf hin, dass man nicht den kompletten Strand mit einer Kurabgabe belegen darf, es Stück muss frei zugänglich sein. Kontrollen werden hier durch einen Strandkontrolleur der Stadt Klütz durchgeführt und nicht von Mitarbeitern des Ordnungsamtes.
Aus der ausführlichen Beratung bleibt festzuhalten, dass zunächst Ergebnis offen über LEADER eine SEM-Stelle (Strukturentwicklungs-maßnahme-Stelle) durch das Amt für die Stadt Dassow beantragt werden sollte. Die Stelle würde befristet über 2 Jahre laufen mit einem Eigenanteil von 10 % und es sollte das Inkrafttreten des Tourismusgesetzes abgewartet werden.
Frau Retzlaff bedankt sich im Namen aller Ausschussmitglieder bei Frau Stöckmann für die ausführlichen Informationen und verabschiedet sie.