23.04.2024 - 10.1 Satzung der Stadt Schönberg über die 1. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Abwägungsergebnisse wurden mitgeteilt.

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Anlagen zur Vorlage