28.05.2024 - 8.4 Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst auf der Grundlage des anliegenden städtebaulichen Konzeptes den Beschluss zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 26 „Lockwisch Hufe III“. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 3 in der Flur 1 der Gemarkung Dorf Lockwisch entsprechend der Darstellung in der Anlage 2.
  2. Die Stadtvertretung beschließt, mit dem Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 26 „Lockwisch Hufe III“ (Anlage 4) und des Umweltberichtes (Anlage 5) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs (Anlage 4) im Amt Schönberger Land sowie im Internet durchgeführt werden. 
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

16

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage