01.10.2024 - 12 Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.

Der Finanzausschuss empfiehlt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung einer Hundesteuer zu beschließen. Die Befreiung von der Hundesteuer wird für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins in der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden, befürwortet. Die Befreiung gilt nicht für gefährliche Hunde gem. §5 Abs.2 dieser Satzung.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung einer Hundesteuer. Die Befreiung von der Hundesteuer wird für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins in der Bundesrepublik Deutschland übernommen werden, sind steuerbefreit. Die Befreiung gilt nicht für gefährliche Hunde gemäß §5 Abs.2 dieser Satzung.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001501&TOLFDNR=1033881&selfaction=print