01.10.2024 - 6 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorange...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die Darstellung des Sachverhaltes bzw. des Beschlusses zu TOP 7 (1. Änderung der Geschäftsordnung) inhaltlich nicht richtig dargestellt wurden. Er verweist auf seinen bereits per E-Mail gestellten Antrag zu Änderung der Niederschrift. Es sollte lediglich in § 9a Abs. 1 der Satz "Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften durch das Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt." verbleiben. Alle anderen Regelungen wurden zurückgestellt.

 

TOP 7 wird wie folgt geändert:

 

Die notwendige Änderung in der Geschäftsordnung wird durch den Bürgermeister erläutert. Herr Burchardt stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, das Zuteilungs- und Benennungsverfahren von d`Hondt-Verfahren auf das Hare-Niemeyer-Verfahren zu ändern. Hierdurch ist eine Berücksichtigung kleiner Fraktionen im Zuteilungs- und Benennungsverfahren möglich. Herr Matzke beantragt, dass in § 9a Abs. 1 lediglich Satz 1 unter Veränderung in Hare-Niemeyer-Verfahren verbleibt. Alle anderen Regelungen werden zurückgestellt und zu gegebener Zeit erneut zur Beratung vorgelegt.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Dassow mit folgender Änderung in § 9 a Zuteilungs- und Benennungsverfahren:

Absatz 1:

Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften durch das Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt.

Die Absätze 2 und 3 entfallen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

1

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Dassow billigt die Niederschrift über die Sitzung vom 08.07.2024 mit der vorstehend genannten Änderung zu TOP 7.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0