01.10.2024 - 11 Anwendung des §2b UStG zum 01.01.2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft erläutert den Sachverhalt und regt an, dass die Gemeinde Selmsdorf zum 01.01.2025 in die Umsatzsteuerpflicht fällt. Vorteil ist, dass dann Vorsteuern geltend gemacht werden können.

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Widerrufserklärung zum 01.01.2025 abzugeben, welche für den gesamten umsatzsteuerlichen Bereich gilt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage