29.10.2024 - 2.1 Hauptsatzung

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Wortprotokoll

Herr Laukat stellt die Anfrage, ob und wann die Ortsteilvertretungen an der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dassow beteiligt werden.

Dazu spricht Herr Kuhfuß, dass dieses nicht zu den Aufgaben der Ortsteilvertretung gehört, dieses obliegt allein der Stadtvertretung und deren Ausschüssen. Nach § 42 (3) vertritt die Ortsteilvertretung die Interessen der Ortsteile, hat die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes der Gemeindevertretung, aber mit Ausnahme des Stimmrechts.