17.10.2024 - 11 4. Stufe der Lärmaktionsplanung zur Umsetzung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadt Schönberg bestätigt den Lärmaktionsplan. Auf der Grundlage des Lärmaktionsplanes sind Maßnahmen mit den zuständigen Straßenbaulastträgern zur Reduzierung der Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm zu führen. Mit den zuständigen Behörden sind Abstimmungen zur Regelung passiver Schallschutzmaßnahmen zu führen.  Angedachte Maßnahmen sollen vor Umsetzung erneut den Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Das Straßenbauamt und die Autobahn GmbH sowie der Planer, Herr Mahnel, sollen in dem Zusammenhang zur Beratung eingeladen werden.

Die Stadt Schönberg wird ihren eigenen Maßnahmeplan kontinuierlich auf Erörterungen der Stadtvertretung behandeln und fortschreiben.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Lärmaktionsplan wurde durch das Planungsbüro Mahnel erarbeitet und fristgerecht am 20.01.2025 durch das Amt an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern übergeben.

 

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Anlagen zur Vorlage