22.10.2024 - 6 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kreft erläutert die umfassend den vorliegenden Hauptsatzungsentwurf.

Folgende Fragen sollen zur Gemeindevertretersitzung noch geklärt warden:

Erläuterung, was § 9 Abs.4 Nr. 4 bedeutet, insbesondere die Formulierung "im Rahmen der Nr. ..."

Reduzieren

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

  • § 8 Abs. 2 Streichung Nr. 4
  • § 8 Abs. 3 nicht aufnehmen
  • Verschiebung § 8 Abs. 4 in § 9
  • § 8 a aufnehmen
  • § 9 Abs. 4 Änderung der Wertgrenzen Nr. 1 einmalige Leistungen: 500 bis 25.000 €, wiederkehrende unverändert
  • § 9 Abs. 4 Nr. 3 Grundstücke bis zu einer Wertgrenze von 50.000 €  und Ergänzung am Ende von Nr. 3 "mit Ausnahme von Auftragsvergaben"
  • Aufnahme der Neufassung des Absatzes 5 § 9; Erläuterung was die "Ausgestaltung von Vergabeverfahren"  bedeutet.
  • § 9 Abs. 7 Anpassung an Neuregelung des § 9 Abs. 5
  • § 11 Anpassungen Abs. 1 nach Neuregelung § 9 Abs. 5 und Anpassung Abs. 3
  • § 12 Entschädigungen: Aufnahme der neuen Höchstsätze gem. § 8 Abs. 2 und 3 der Ersten Änderung der EntschVO
  • § 12 Abs. 4 Anpassung an EntschVO 
  • § 13 Abs. 5 bitte die Adresse des Pressehauses der Ostseezeitung streichen, da diese nicht mehr aktuell ist.
  • § 14 In-Kraft-Treten: am Tag nach der Bekanntgabe.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage