28.11.2024 - 8 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Status Beschluss:
- Autorisiert 08.04.2025
- Datum:
- Do., 28.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erhält einstimmig Rederecht und erläutert den Vorentwurf. Es wird klargestellt, dass noch Belange des Schallschutzes, insbesondere an der Landesstraße über eine Schalluntersuchung zu regeln sind. Zudem wird eine Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde notwendig sein. Eine Frage zur Anbindung wird aufgeworfen. Es soll beraten werden, ob die Anbindung über die Landesstraße oder über den Kaltenhofer Weg erfolgen soll. Diesbezüglich wird noch eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen.
Für die Versorgung und Entsorgung ist eine Abstimmung mit dem Zweckverband Grevesmühlen vorgesehen, um die notwendigen Maßnahmen zu klären. Des Weiteren ist die Regenwasserversickerungsmöglichkeit über ein Bodengutachten zu prüfen, das während der Entwurfsphase erstellt werden soll.
Weitere Ausnutzungskennzahlen im Rahmen der 1. Änderung erfolgen in Anlehnung an den Ursprungsbebauungsplan.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:
- Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 umfasst zwei Änderungsbereiche und ist der Anlage 1 zu entnehmen.
- Die Änderungsbereiche werden wie folgt begrenzt.
Teilbereich 1:
- im Norden: durch die bebauten Grundstücke Kaltenhofer Weg 1a und Klützer Straße 2a,
- im Osten: durch den Kaltenhofer Weg,
- im Süden: durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b und Grünflächen,
- im Westen: durch die Klützer Straße
Teilbereich 2
- im Norden: durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b,
- im Osten: durch den Kaltenhofer Weg,
- im Süden: durch das bebaute Grundstück Klützer Straße 2,
- im Westen: durch Grünflächen auf dem Grundstück.
- Planungsziel besteht in der Nachverdichtung des Allgemeines Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt zu machen.
- Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
- Mit den Vorentwurf ist die frühzeitige Information der Öffentlichkeit und die Abstimmung mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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13 MB
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