17.12.2024 - 12 Vertretung der Stadt Schönberg in kommunalen Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 10.03.2025
- Datum:
- Di., 17.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
- Auf der Verbandsversammlung des „Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG“ ist der Bürgermeister der Stadt Schönberg bzw. seine Stellvertretung stimmberechtigt. Das Stimmrecht wird der Amtsverwaltung / dem Leitenden übertragen.
- Auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen ist ebenfalls der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt Schönberg, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung, stimmberechtigt.
Das Stimmrecht verbleibt beim Bürgermeister.
- Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Stepenitz-Maurine“ ist der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter stimmberechtigt. Das Stimmrecht verbleibt beim Bürgermeister.