Laut Herrn Böhm ist festzustellen, dass nach seiner Ansicht eine anderweitige Nutzung als im B-Plan vorgesehen, erfolgt. Es soll eine Prüfung erfolgen, ob der Käufer sich an die Auflagen hält oder ob ein Antrag auf Nutzungsänderung vorliegt.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Ein Antrag auf Nutzungsänderung liegt bisher nicht vor. Verstöße sind der zuständigen und prüfberechtigten Behörde, der unteren Bauaufsicht des Landkreises NWM, zu melden.