25.03.2025 - 5 Vorberatung zur Anpassung der Pachtrichtlinie d...

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Wortprotokoll

Frau Dietrich berichtet von der letzten öffentlichen Ausschreibung, der Anwendung der beschlossenen Pachtrichtlinie und deren Probleme bei der Anwendung. Es wurde seinerzeit festgestellt, dass noch Anpassungsbedarf insbesondere beim Punktesystem der Vergabekriterien besteht. Weiterhin berichtet sie aus ihren eigenen Erfahrungen in der Landwirtschaft und den doch sehr restriktiven Einschränkungen in den Vergabekriterien.

 

Einzelne Probleme werden nunmehr zur Diskussion bzw. zum Austausch gestellt:

 

1. Definition Hauptbetriebssitz in § 5

Es wird berichtet, dass die Stadt hiermit vorrangig ortsansässige Firmen bevorteilen möchte.

Die Gründung einer neuen Firma im Stadtgebiet ist grundsätzlich relativ einfach. Es erfolgt ein reger Austausch, ob eine Änderung für notwendig erachtet wird.

 

2. § 4 Abs. 2 Verfahrensdokumentation

Frau Dietrich erläutert, dass die Vorgaben in der Pachtrichtlinie zur Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung teilweise im Widerspruch zu den Bewirtschaftungskriterien stehen, z.B. Punktevergleich zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft oder die Einrichtung eines Hofladens.

 

3. § 10 Abs. 6 Buchst. c – grds. Verbot von Total-Herbiziden

Frau Dietrich berichtet auch hier von ihren eigenen Erfahrungen und der Vorverurteilung bei der Benutzung/Verwendung von Total-Herbiziden wie z.B. Glyphosat. Nach einem Austausch unter den Mitgliedern wird festgestellt, dass eine fachliche Unterstützung bei den Regelungen einer Pachtrichtlinie evtl. notwendig bzw. hilfreich sein könnte.

 

4. § 15 – Pachtdauer

Auch hier berichtet Frau Dietrich, dass die festgelegte Pachtdauer für Ackerflächen von max. 10 Jahren noch zu gering ist, um als Landwirt wirtschaftlich und effektiv planen und arbeiten zu können. Je geringer die Pachtzeit ist, desto weniger ist der Pächter bemüht, die Flächen ordnungsgemäß zu unterhalten und kann er die Fruchtfolge einhalten, da er nicht weiß, ob er die Flächen weiter bewirtschaftet. Hierzu schlägt der Bürgermeister vor, bei den Pachtverträgen eine Indexierung zur Inflation aufzunehmen.

 

Nach einem erfolgten Austausch zu den angesprochenen Problempunkten wird festgestellt, dass die derzeitige Pachtrichtlinie doch sehr starke Einschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe enthält, um objektiv überhaupt Pachtflächen zu bekommen.

 

 

Für eine Überarbeitung sollen Pachtrichtlinien anderer Gemeinden im Amtsgebiet oder umliegender Bereiche herangezogen werden. Die Fraktionen werden ebenfalls um Beratung zur Änderung gebeten.