08.04.2025 - 11.1 Getränkeautomat

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Wortprotokoll

Es wurde festgestellt, dass vor dem Gebäude in der Lübecker Straße 58 ein Getränkeautomat aufgestellt wurde. Ist es notwendig für den Betrieb eines Automaten eine Genehmigung einzuholen bzw. muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen?

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Aufstellung des Verkaufsautomaten wurde mit folgendem Ergebnis geprüft:

Der Verkaufsautomat steht auf einem Privatgrundstück; Genehmigung nicht erforderlich. Der Verkauf von alkoholischen Getränke wurde untersagt und wurden daraufhin entfernt. Die erforderliche Gewerbeanmeldung wurde erstattet.