19.06.2025 - 8.3 Landeswärmeplanung Mecklenburg-Vorpommern

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Wortprotokoll

Herr Matzke berichtet, dass sich das Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung derzeit in der Verbändeanhörung befindet. Ziel des Gesetzes ist es, Gemeinden zur Erstellung von Wärmeplänen zu verpflichten. Für kleinere Kommunen sind vereinfachte Verfahren vorgesehen, mit einer angestrebten Bearbeitungsdauer von etwa einem Jahr. Zudem ist eine Pro-Kopf-Förderpauschale geplant, um die entstehenden Kosten für Gemeinden und Ämter auszugleichen.