08.04.2025 - 11 Grundsatzbeschluss: Steuerliche Einlagekonten ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kreft erläutert den Sachverhalt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gewinnausschüttungen und ggf. die verdeckten Gewinnausschüttungen die bei den Betrieben gewerblicher Art (BgA) der Gemeinde Selmsdorf, welche zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S.d. §20 Abs.1 Nr.10 b EStG führen, unter Verwendung der jeweiligen steuerlichen Einlagekonten geleistet wird.

Das gilt für sämtliche bestehende und künftig entstehende BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0