08.04.2025 - 22 Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Fahrze...

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Wortprotokoll

Die Gemeinde Selmsdorf hat über den Nachtragshaushalt 2024 Mittel für die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof vorgesehen, da bei dem vorhandenen Fahrzeug (Mercedes-Benz Sprinter II Pritsche/Doppelkabine, EZ 7/07, Kennzeichen: NWM-SE101) ein Motordefekt vorliegt. Die geschätzten Reparaturkosten liegen ab 4.000,00 € aufwärts, je nach Umfang des Schadens – dieser kann erst nach Öffnung und genauer Prüfung des Motors ermittelt werden.

Das neue Fahrzeug ist für Einsätze im Bereich des Bauhofs notwendig. Haushaltsmittel wurden in Höhe von 45.000,00 € bereitgestellt (HHST: 34/55100/07100).

Nach ersten Recherchen sind Vorführfahrzeuge kurzfristig am Markt verfügbar. Die Kosten belaufen sich auf ca. 41.638,10 € brutto.

Die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) des vorhandenen Mercedes-Benz Sprinter hat im Mai 2025 zu erfolgen, demnach ist eine kurzfristige Entscheidung über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges erforderlich.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof der Gemeinde über Kauf. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0