08.04.2025 - 22 Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Fahrze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 17.06.2025
- Datum:
- Di., 08.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Gemeinde Selmsdorf hat über den Nachtragshaushalt 2024 Mittel für die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof vorgesehen, da bei dem vorhandenen Fahrzeug (Mercedes-Benz Sprinter II Pritsche/Doppelkabine, EZ 7/07, Kennzeichen: NWM-SE101) ein Motordefekt vorliegt. Die geschätzten Reparaturkosten liegen ab 4.000,00 € aufwärts, je nach Umfang des Schadens – dieser kann erst nach Öffnung und genauer Prüfung des Motors ermittelt werden.
Das neue Fahrzeug ist für Einsätze im Bereich des Bauhofs notwendig. Haushaltsmittel wurden in Höhe von 45.000,00 € bereitgestellt (HHST: 34/55100/07100).
Nach ersten Recherchen sind Vorführfahrzeuge kurzfristig am Markt verfügbar. Die Kosten belaufen sich auf ca. 41.638,10 € brutto.
Die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) des vorhandenen Mercedes-Benz Sprinter hat im Mai 2025 zu erfolgen, demnach ist eine kurzfristige Entscheidung über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges erforderlich.