01.07.2025 - 5 Beratung zur Haushaltskonsolidierung der Gemeinde

Reduzieren

Wortprotokoll

Hierzu hat Herr Dümcke eine Präsentation vorbereitet, die insbesondere Einsparpotentiale in der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gemeindeobjekte/Straßenbeleuchtung, neue Projekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und Erhöhungen von Einnahmen beispielsweise durch WKA/Photovoltaik beinhaltet. Ferner weist Herr Dümcke darauf hin, dass die Kreis- und Amtsumlage sowie der Brandschutz die höchsten Ausgabepositionen im gemeindlichen Haushalt darstellen. Es ist daher der zu erstellende Brandschutzbedarfsplan gemeinsam mit der FFW kritisch zu betrachten und eine Einbeziehung des Finanzausschusses bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes gewünscht, so dass auf die finanziellen Auswirkungen gezielt eingegangen werden kann. Auch wird eine Information zum Stand der Ausschreibung und der Kriterien gewünscht. 

 

Hierzu hat der zuständige Sachbearbeiter bereits vorab folgende Informationen übermittelt:

Die Ausschreibungsunterlagen für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Lüdersdorf wurden dem Bürgermeister und Finanzausschussvorsitzenden zur Kenntnis per Mail übersandt.

Folgende Hinweise zum Leistungsumfang und den Inhalten des Brandschutzbedarfsplans möchte ich Ihnen vorab geben:

  1. Die Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis ist in Mecklenburg-Vorpommern durch die Feuerwehrorganisationsverordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift für die Erstellung der Brandschutzbedarfspläne in M-V vorgegeben. Hintergrund dieser Vorschriften ist es, dass die Brandschutzpläne einheitlich und vergleichbar sein sollen.
  2. Die Verwaltungsvorschrift M-V gibt eine Gliederung und entsprechende Qualitätskriterien vor.

 

Die Gliederung lässt sich in 8 Teile einordnen und halt folgende Inhalte:

1. Einleitung

 

2. Beschreibung des Gefahrenpotenzials

- Beschreibung der Gemeindestruktur

- Nachbargemeinden

- Bebauung

- Einwohner

- Altersgliederung der Bevölkerung

- Topografische Besonderheiten etc.

 

3. Beschreibung des vorhandenen Gefahrenabwehrpotenzials

- welches Personal ist vorhanden

- Qualifikation des Personals

- welche Technik ist vorhanden

- Nachbargemeinden (Technik und Personal) -> Interkommunale Zusammenarbeit

- Standort der Gerätehäuser

- Löschwasserversorgung etc.

 

4. Festlegung der Schutzziele-> Verpflichtung der Gemeinde

Welches Schutzniveau möchte die Gemeinde mit ihrer Feuerwehr erreichen?

Bsp. Bei der Alarmierung Brand will die Gemeinde Lüdersdorf in 8 von 10 Fällen mit 9 Einsatzkräften innerhalb von 10 Minuten und dem Fahrzeug XY an der Einsatzstelle eintreffen. Eine weitere Einheit mit 6 Einsatzkräften soll innerhalb von 15 Minuten mit dem Fahrzeug XY eintreffen = Mindestanforderung nach Verwaltungsvorschrift M-V

- eine Erhöhung der Mindestanforderung wird amtsseitig nicht empfohlen

 

5. Risikopotenzial, Risikobewertung

- Einordnung der vorhandenen Gefahren für Brand, Technische Hilfeleistung etc.

 

6. IST-SOLL-Vergleich

Was ist aktuell an Personal und Technik vorhanden? -> Was wird noch benötigt?

 

7. Fazit

Wie steht es um den Brandschutz der Gemeinde Lüdersdorf?

 

8. Umsetzungsmaßnahmen

- Personal- und Ausbildungskonzept

- Fahrzeug- und Technikkonzept.

 

Ferner sprechen Herr Dümcke und Herr Böhm weitere Möglichkeiten zur Stärkung der Wirtschaft in Form der Regionalwährung an, so dass der Kreislauf des Geldes innerhalb der Gemeinde zirkuliert. Es wäre insofern denkbar, dass beispielsweise Aufwandsent-schädigungen in Form von Gutscheinen/Genusskarten für Leistungen/Genussgüter von den Gewerbetreibenden innerhalb der Gemeinde erbracht werden, so dass hierdurch die nachhaltige Wirtschaftsdynamik und Steuerkraft in der Gemeinde angekurbelt wird. Auch die Planung einer zentralen Wärmepumpe, die Aufstellung von Rahmenplänen und deren Verankerung im Landschaftsplan bzw. gemeindeübergreifende Konzepte werden angesprochen. 

 

Des Weiteren wird die Einladung der Einwohner und der ansässigen Gewerbetreibenden zu einem „Gemeindespartag“ als eine weitere Möglichkeit zur direkten Beteiligung der Einwohner/Gewerbetreibende an der Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit ihrer Gemeinde angesprochen. Diese Gesprächsrunden fördern auch das Verständnis und die Bereitschaft für notwendige Maßnahmen und bringen ggf. weitere wertvolle Vorschläge zur Festigung der Leistungsfähigkeit und der daraus auch resultierenden Förderung der freiwilligen Leistungen in der Gemeinde.

 

Herr Geppert spricht die Gegenüberstellung der Verkaufs- oder aber Verpachtungserlöse für gemeindliche Grundstücke an. Grundsätzlich sollte ein deutlich höherer Kaufpreis als der jeweilige Richtwert laut Grundstücksmarktbericht für Grundstücksveräußerungen in Gewerbe- und Baugebieten empfohlen werden, um hieraus Mehreinnahmen zu erzielen.

 

Herr Hirndorf spricht die Erhebung der Grundsteuer C und die hieraus möglichen Mehreinnahmen an.

Der Hebesatz gilt für unbebaute baureife Grundstücke. Er wurde neu eingeführt und soll Grundstücksspekulationen eindämmen und Wohnraum schaffen. Eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz zur Grundsteuerreform ermöglicht es, dass Bundesländer ein anderes, eigenes Grundsteuermodell beschließen. So hat Mecklenburg-Vorpommern sich für das Bundesmodell entschieden und die Möglichkeit der Grundsteuer C geplant. Folgende Kriterien müssen hierzu beachtet werden:

  • Es muss sich um Grundstücke handeln, die nach Lage, Form und Größe sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden können.
  • Die Lage der baureifen Grundstücke muss die Gemeinde in einer Karte nachweisen und in einer Allgemeinverfügung öffentlich - unter nachvollziehbarer Darlegung der städtebaulichen Erwägungen - bekannt geben.
  • Die Kommune muss einen erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen und an der Nachverdichtung von Siedlungsstrukturen nachweisen.

Für diese baureifen Grundstücke können die Kommunen einen gesonderten Hebesatz unter der Grundsteuer C festlegen.

Herr Böhm weist darauf hin, dass genügend Flächen in der Gemeinde für Ausgleichsmaßnahmen genutzt und somit Einnahmen aus der Veräußerung von Ökopunkten realisiert werden könnten.

 

Mitwirkung FB IV – Übermittlung Übersicht der gemeindeeigenen Grundstücke

Um u.a. Ausgleichsflächen oder aber auch Grundstücke für WKA, Photovoltaikanlagen ermitteln zu können, wird dringend eine Übersicht über alle gemeindeeigenen Grundstücke auf Flurkarten, bestenfalls über zugreifbare Katasterdaten in digitaler Form mit Benennung der Größe und ggf. bestehender Pachtverträge beantragt. Die seinerzeit übermittelte Excel-Tabelle ist für diese Zwecke nicht geeignet. Um Konsolidierungsmaßnahmen zeitnah planen zu können, ist ein kurzfristiger Zugriff auf diese Daten zwingend notwendig.

 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

- am 30.07.2025 wurde die Infovorlage 4/0292/2025 erstellt

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001797&TOLFDNR=1039847&selfaction=print