24.04.2025 - 9 Grundsatzbeschluss: Herstellung des Parkplatze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oeser, Herr Teubler, Frau Burmeister und Herr Zwiebelmann sprechen zur Art des vorgesehenen Belages und zu dessen Traglasten.

Die Parkflächennutzung durch LKW soll ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Beschilderung muss noch festgelegt werden. Die Mitglieder sprechen sich grundsätzlich für eine kostenpflichtige Nutzung aus.

Es soll die Aufstellung von öffentlichen Ladepunkten durch die Energieversorger geprüft werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Legende der beigefügten Kostenschätzung weder digital noch in Papierform lesbar ist. Die Verwaltung wird gebeten, künftig lesbare, verbesserte Anlagen bei den Büros anzufordern.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadt Schönberg beschließt den Ausbau des Parkplatzes in der Ludwig-Bicker-Str. (ehemaliger Garagenkomplex) mit Kunststoffgittern mit Füllmaterial. Die Markierung der Stellplätze erfolgt mit Pflastersteinen in den Kunststoffgittern. Der Ausbau soll noch in 2025 beginnen.

Das Vergabeverfahren wird an die Verwaltung delegiert. Die Zuschlagsentscheidung obliegt der Verwaltung. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens soll in der Ludwig-Bicker-Straße beidseitig ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden.

Die Nutzung der Parkflächen soll kostenpflichtig erfolgen. Die Aufstellung von Ladepunkten soll bei den Energieversorgern angefragt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage