03.06.2025 - 5.1 Parken in der Fritz-Reuter-Straße

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Wortprotokoll

Es ist ein Einwohner (Herr Gertig) anwesend der folgendes anspricht:

Das auf dem „Gehweg“ angeordnete Parken und das im Übrigen eingerichtete Halteverbot im Rahmen des Verkehrskonzeptes führt dazu, dass vor den Garagen auf dem Seitenstreifen geparkt wird, statt wie vorher auf der Fahrbahn. Dadurch sei das Rangieren vor den Garagen und das Ein- und Ausfahren zeitweise unmöglich. Außerdem sei der „Gehweg“ durch das angeordnete Parken nicht mehr nutzbar.

Der Bauausschuss sagt zu, dass das Ordnungsamt Maßnahmen prüfen solle (z. B. Errichtung von Pollern vor den Garagen).

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die vorhandene Beschilderung entspricht den Maßgaben aus dem beschlossenen Verkehrskonzept und weist im Bereich der Garagen ein eingeschränktes Halteverbot auf der Fahrbahn aus. In der Örtlichkeit sind die Grenzen der Seitenbereiche der Straße neben der Fahrbahn und dem angrenzendem Privatgrundstück (Garagen) nicht zu erkennen bzw. stellen sich als Mischfläche dar. Hier könnte die Stadt durch bauliche Maßnahmen in Absprache mit dem angrenzenden Eigentümer Abhilfe schaffen.