05.08.2025 - 5.6 Einrichtung eines gemeindlichen Ökokontos

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Wortprotokoll

In der Sitzung nimmt man das Thema Ökokonto der Gemeinde erneut auf. Hintergrund ist ein bereits vorliegender Grundsatzbeschluss, demzufolge die Gemeinde ein eigenes Ökokonto einrichten möchte. Ziel ist es, künftig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft planbarer zu gestalten und langfristig eigene Flächen für ökologische Kompensationen zur Verfügung zu haben.

Da die praktische Umsetzung eines gemeindlichen Ökokontos nicht trivial ist, regt man an, dass das zuständige Amt die Gemeindevertretung bzw. den Ausschuss detailliert über die nötigen Schritte informiert. Es soll erklärt werden, wie ein solches Konto konkret eingerichtet wird, welche rechtlichen und organisatorischen Anforderungen bestehen und wie Buchung und Verwaltung der Flächen erfolgen können. Zudem besteht Klärungsbedarf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Gemeinde Flächen in ein solches Konto einzubringen und wie dieses gegenüber den Genehmigungsbehörden geführt wird.

Darüber hinaus schlägt man vor, ein Planungsbüro mit der Identifizierung geeigneter Flächen zu beauftragen. Dieses soll mögliche Kompensationsflächen im Gemeindegebiet systematisch prüfen und konkrete Vorschläge unterbreiten. Damit wird sichergestellt, dass das Konto nicht nur formal eingerichtet, sondern auch mit ökologisch geeigneten Flächen befüllt wird.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Thema gemeinsam mit dem Amt und ggf. mit einem Planungsbüro weiterzuverfolgen und in einer der kommenden Sitzungen entsprechende Informationen und Vorschläge vorzulegen.

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