14.10.2025 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2025 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dümcke erscheint um 19:04 Uhr und nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Liedtke zur Erläuterung der nachtragsrelevanten Ansätze.

Die Ausschussmitglieder hinterfragen gezielt die erhebliche Erhöhung des Ansatzes zur Kontierung 36100.54143 – Wohnsitzanteile der Gemeinde Lüdersdorf. Hierzu folgende Erläuterung:

Seit dem 01.01.2025 gibt es eine Änderung im KiFöG bzgl. der finanziellen Beteiligung der Gemeinden für die Wohnsitzanteile. Es wird nicht mehr über eine Pauschale pro Kind abgerechnet, sondern die Gemeinde muss sich mit 31,49 % pro Kind, pro Betreuungsart, pro Betreuungszeit (ganztags, halbtags oder Teilzeit) und pro Einrichtung beteiligen. Ein Informationsgespräch dazu gab im Januar bei der Stadt Grevesmühlen. Wie hoch der Betrag pro Kind ist, konnte der Landkreis erst im Juli 2025 mit der prozentualen Abrechnung mitteilen. Bis dahin wurden die Abschläge noch pauschal in Rechnung gestellt. Die Abrechnung mit 31,49 % erfolgte rückwirkend von Januar bis Juni im Juli 2025. Hieraus ergab sich bereits eine Nachzahlung in Höhe von 37.610,48 €.  

Aus der Gemeinde gehen im Schnitt 525 Kinder (0-10 Jahre) in die Kinderkrippe, in den Kindergarten, in den Hort oder zur Tagesmutter.

Der günstigste Gemeindeanteil im Hortbereich liegt bei 73,70 € pro Kind und der teuerste bei 119,68 €. Im Durchschnitt sind 219 Kinder im Hort.

Im Krippenbereich liegt der Vollzeitplatz zwischen 569,64 € und 432,20 € pro Kind und im Kindergarten zwischen 316,81 € und 286,56 €.

 

Ferner wird die Ausgabe unter der Kontierung 55201.096 - Invest-Nr. 64 - zur Herstellung einer notwendigen Verrohrung zwischen zwei Teichen in Boitin-Resdorf hinterfragt.

Hierzu lag folgende Erläuterung aus dem Fachbereich für Bau- und Gemeindeentwicklung vor: 

Im Zuge des Ausbaus der Dorfstraße in 23923 Boitin-Resdorf wurde die Erneuerung der Ver-rohung zwischen zwei Teichen, die Bestandteil des dortigen Gewässers 11. Ordnung ist, not-wendig. Die Arbeiten sind abgeschlossen.

Baukosten: 54.059,18 €

Planungskosten: 7.027,69 €

= Gesamtinvestition: 61.086,87 €

50 % Gemeinde: 30.543,43 €

50% Erstattung Wasser- und Bodenverband, angeordnet unter 55201.2331 –Invest-Nr. 64.

Ferner werden die Erhöhungen der Auszahlungen für Kreis- und Amtsumlage erläutert. Einzelne Mehrausgaben im Bereich der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke/Gebäude können ohne Ansatzanpassung aufgrund der noch ausreichenden Mittel des Deckungskreises geleistet werden.

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss Lüdersdorf empfiehlt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2025 nebst Anlagen gem. GemHVO.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung: 1. NTHH-Satzung 2025 wurde am 28.10.2025 beschlossen, der uRAB angezeigt und am 04.11.2025 auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001918&TOLFDNR=1041423&selfaction=print