12.08.2025 - 6 Beschlussfassung zum Weiterbetrieb und zur Umse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Goerke erläutert kurz die Beschlussvorlage und übergibt Herrn Blöcker das Wort.

Einleitend erklärt Herr Blöcker kurz, dass der Eigentümer für die Sirene eigentlich ein Duldungsrecht hat. Diese wird aber im Zuge des Auszugs der Feuerwehr mitgenommen und am Gemeindehaus neu errichtet. Problematisch könnte die Geräuschimmission werden, dieses wird aber noch gutachterlich geprüft. Die Sirene soll auf einen Betonmast gestellt werden.

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Beschluss:

Die Gemeinde Menzendorf hält am Weiterbetrieb der vorhandenen Sirene zur Bevölkerungswarnung und Alarmierung der Feuerwehr fest. Die Sirene soll als Mastsirene am westlichen Giebel des Gemeindehauses installiert werden, soweit dem nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Alternativ ist ein geeigneter Standort zu wählen, der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genügt.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Standortverlegung außerplanmäßige Ausgaben   i. H. v. 5.000,00 €. Die Mittel sollen aus dem Konto 11401.096.18 (Planungsleistungen Kita/Feuerwehr) verschoben werden (Deckungsquelle).

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt, inkl. Einleitung aller erforderlicher Vergabeverfahren. Zuschlagsentscheidungen erfolgen nach den gesetzlichen Regelungen bzw. der Hauptsatzung.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Immisionsschutzrechte Fragestellungen geklärt: Sirene ist kaum wiederverwendbar. Muss mindestens 70 m vom nächsten Wohngebäude entfernt stehen. Es wird mit dem Neubau des Feuerwehrgebäudes eine Sirene auf dem Stand der Technik beschafft werden müssen. 

 

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Anlagen zur Vorlage