26.08.2025 - 4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus dem nichtö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Datum:
- Di., 26.08.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Götze teilt mit, dass der Hauptausschuss im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 15.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst hat:
Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg stimmt dem Erwerb einer Teilfläche von ca. 580 m² der Gemarkung Lockwisch, Flur 1, FlSt 128/7 zu (Zuwegung FFW).
Der Hauptausschuss empfiehlt der Veräußerung einer Teilfläche von ca. 4.800 m² der Gem. Schönberg, Flur 1, FlSt 355/11 (Gewerbegebiet).
Der Hauptausschuss empfiehlt: Die Stadt Schönberg beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs.1 Nr.1 EEG 2023 (Windpark Menzendorf II).
Der Hauptausschuss empfiehlt: Die Stadt Schönberg beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs.1 Nr.1 EEG 2023 (Windpark Menzendorf III).
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadt Schönberg beschließt die Wiederaufnahme der Bauleitplanung für das Gebiet „Hof Lockwisch“ auf Grundlage des Vorentwurfs vom 11.11.2019. Die bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen (Arrondierung des Ortseingangsbereichs, Ergänzung der bestehenden Bebauung, gestalterische Aufwertung) werden weiterhin verfolgt. Zur Vermeidung von Doppelungen mit bestehenden oder zukünftigen Bauleitplänen wird die bisherige Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 24“ aufgegeben. Dem Verfahren ist eine neue Bebauungsplannummer zuzuweisen. Die Verwaltung wird beauftragt, die formalen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen und das Verfahren ordnungsgemäß fortzusetzen. Der Stadt Schönberg entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger trägt alle anfallenden Kosten.
Der Hauptausschuss empfiehlt: Die Stadt Schönberg stimmt den Abschluss des 1. Nachtrages zum Städtebaulichen Vertrag vom 04. Juni 2024 zu (B-Plan Nr. 3 Stadtmitte).
