28.10.2025 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2025 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort an Herrn Rathke vom Finanzausschuss, welcher am 14.10.2025 über die 1. Nachtragshaushaltssatzung beraten hat.

Die Ausschussmitglieder hinterfragen die erhebliche Erhöhung des Ansatzes zur Kontierung 36100.54143 – Wohnsitzanteile der Gemeinde Lüdersdorf. Hierzu folgende Erläuterung:

Seit dem 01.01.2025 gibt es eine Änderung im KiFöG bzgl. der finanziellen Beteiligung der Gemeinden für die Wohnsitzanteile. Es wird nicht mehr über eine Pauschale pro Kind abgerechnet, sondern die Gemeinde muss sich mit 31,49 % pro Kind, pro Betreuungsart, pro Betreuungszeit (ganztags, halbtags oder Teilzeit) und pro Einrichtung beteiligen. Ein Informationsgespräch dazu gab es im Januar bei der Stadt Grevesmühlen. Wie hoch der Betrag pro Kind ist, konnte der Landkreis erst im Juli 2025 mit der prozentualen Abrechnung mitteilen. Bis dahin wurden die Abschläge noch pauschal in Rechnung gestellt. Die Abrechnung mit 31,49 % erfolgte rückwirkend von Januar bis Juni im Juli 2025. Hieraus ergab sich bereits eine Nachzahlung in Höhe von 37.610,48 €. Aus der Gemeinde gehen im Schnitt 525 Kinder (0-10 Jahre) in die Kinderkrippe, in den Kindergarten, in den Hort oder zur Tagesmutter. Der günstigste Gemeindeanteil im Hortbereich liegt bei 73,70 € pro Kind und der teuerste bei 119,68 €. Im Durchschnitt sind 219 Kinder im Hort. Im Krippenbereich liegt der Vollzeitplatz zwischen 569,64 € und 432,20 € pro Kind und im Kindergarten zwischen 316,81 € und 286,56 €.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass mit Bedacht bei der Haushaltsplanerstellung nicht eine höhere Kreisumlage und Amtsumlage eingeplant wurde um keine Zustimmung zu signalisieren.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2025 nebst Anlagen gem. GemHVO.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung: NTHH-Satzung wurde am 28.10.2025 beschlossen, der uRAB angezeigt und auf der Internetseite des Amtes am 04.11.2025 veröffentlicht.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001957&TOLFDNR=1041653&selfaction=print