13.01.2026 - 7 Asphaltsanierungsmaßnahmen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Blöcker ergänzt zunächst die Aufwendungen für die Straßenunterhaltung in den letzten Jahren.

2021: rund 172.000,00 €

2022: rund 122.000,00 €

2023: rund 181.000,00 €

2024: rund 212.000,00 €

2025: Planansatz 306.000,00 € (Ergebnis liegt noch nicht vor)

2026: Planansatz 306.000,00 €

 

Der Ausschuss legt folgende Prioritäten fest:

Priorisierung Stadt

Straße

Sanierungs-variante

Kosten in €

Bemerkungen

 -

Petersberger Weg

Asphalttrag- und Deckschicht

15.000,00

im Zusammenhang mit Ausbau Ratzeburger Straße (derzeit in Prüfung)

 2

Sabower Höhe

Querungen erneuern

25.000,00

 

 5

Sabower Höhe

DSS komplett

163.000,00

 

6

Rupensdorfer

DSS

150.000,00

Sommerweg regelmäßig unter-halten; Asphaltfahrbahn derzeit nicht notwendig

 -

Rottensdorfer Versackung

Kompletter Neuaufbau

125.000,00

im Zusammenhang eines Ausbaus Rottensdorfer Straße im Rahmen Erschließung Einzelhandelsstandort B-Plan 12 (derzeit noch kein zeitlicher Horizont)

 -

Rottensdorfer

DSK

160.000,00

im Zusammenhang eines Ausbaus Rottensdorfer Straße im Rahmen Erschließung Einzelhandelsstandort B-Plan 12 (derzeit noch kein zeitlicher Horizont);

bis dahin weiter unterhalten

 -

Feldstraße

DSK

20.000,00

zunächst abwarten: Hausbau-vorhaben, Entwicklung Gärtne-rei; erstmal weiter unterhalten

 2

Am Palmberg

DSK

35.000,00

 

 3

Dassower Straße

DSK

85.000,00

Fokus: Abschnitt Einmündung Ernst-Barlach-Str. bis Ortsaus-gang

 2

Ernst-Barlach

DSK

35.000,00

 

 4

Mühlenweg

DSK

17.000,00

 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss berät über die o. g. Sanierungsvorschläge und gibt dies der Stadtvertretung zur Entscheidung. Die Stadt Schönberg fast den Grundsatzbeschluss, die o.g. Sanierungsvorschläge durchzuführen und stellt die zur Durchführung der Maßnahmen benötigten Mittel in den kommenden Haushalten mit ein.

Das Amt wird beauftragt, alle nötigen Voruntersuchungen sowie Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidungen durchzuführen.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden mit der Zuschlagserteilung beauftragt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage