03.03.2026 - 10 Eisenbahnüberführung Am Palmberg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stickel informiert, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) seiner Auffassung nach dahingehend geändert sei, dass Kommunen von Kostenbeteiligungen freigestellt seien, sofern es sich um Bundeseisenbahnen handelt. Dabei wirft er die Frage auf, wie § 13 EBKrG sich zu dem § 12 des EBKrG verhält.

Er schlägt vor, weiterhin darauf zu beharren, einen situationsangepassten Querschnitt unter der EÜ herzustellen.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, dass Fachplanerisch nicht nur bauliche geprüft werden soll, sondern auch die rechtliche Situation. Ebenso sollen finanzielle Auswirkungen erarbeitet und Finanzierungsvorschläge geprüft werden.

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Beschluss:

Die Stadt Schönberg beschließt den Umbau und die Forderungen zur Aufweitung der EÜ Am Palmberg durch einen Fachplaner, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, prüfen zu lassen. Die Prüfung soll neben dem Baulichen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beinhalten. Außerdem sind finanzielle Auswirkungen und Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten.

Über die Ergebnisse der Prüfung sowie die weitere Vorgehensweise wird anschließend informiert.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage