14.04.2026 - 6 Erneuerung der Niederschlagswasserbehandlungsan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 10.06.2026
- Datum:
- Di., 14.04.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Blöcker informiert dazu, dass das Thema bereit im Bauausschuss behandelt worden sei und die Beauftragung einer Gegenüberstellung von Möglichkeiten und deren Kosten empfohlen worden sei. Der Hauptausschuss als Beschlussorgan habe das Thema auf Betreiben von Herrn Stickel allerdings wieder an den Bauausschuss zurückverwiesen. Eine Begründung sei dem Sitzungsprotokoll dabei nicht zu entnehmen gewesen.
Zunächst entstehen Fragen, warum überhaupt derartige Anlagen erforderlich sind.
Herr Blöcker ergänzt deshalb, dass die Reinigung von Niederschlagswasser gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Regeln dazu haben sich in den letzten Jahren im weiter „verschärft“ (DWA-A 102, Reinigungsanlagen).
Schließlich wird erneut die zweckmäßige Umrüstung oder Erneuerung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze empfohlen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte in den Blick zu nehmen:
- Verbindung der beiden Niederschlagswasserschächte in der Lübecker Straße vor dem Abscheiderbauwerk mit dem Ziel, das Wasser über den vorhandenen Kanal in den Rupensdorfer Bach zu leiten
- Wenn das möglich ist, dort dann möglichst nur ein Reinigungsbauwerk, um Unterhaltungsaufwand und –kosten gering zu halten.
- Alternativen (einfache Umrüstung)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt dem Hauptausschuss die Beauftragung einer Gegenüberstellung (Ingenieurbüro) für die zweckmäßige Umrüstung oder Erneuerung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze. Es sind Varianten und deren Kosten gegenüberzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,9 MB
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