28.03.2006 - 6 Bebauungsplan Nr. 014.1.2. Teilbereich der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 28.03.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herrn
Herzog vom Planungsbüro Mahnel wird einstimmig da Rederecht erteilt.
Die
einzelnen Sachverhalte aus den Stellungnahmen werden durchgegangen und
erörtert.
Folgende
wesentliche Punkte sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen und
abschließend zu klären:
- Sicherung
der Erschließung
- Sicherung
der Verfügbarkeit der Ausgleichs- und Ersatzflächen, die innerhalb des
B-Planes derzeit noch nicht abgedeckt sind.
- Geruchsimmissionen
des am Bünsdorfer Weg vorhandenen Pumpwerkes vom Zweckverband.
- Einhaltung
der Schallimmissionen von der B 104
Zudem
werden die Höhenbezugspunkte konkret grundstücksbezogen festgesetzt, damit die
Bebauung sich in die topographischen Gegebenheiten besser einfügt.
Mattglänzende
Materialien bleiben zulässig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
mit
5
Ja-Stimmen
Beschluss
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Abwägung eingegangener Anregungen zum o.g. Bebauungsplan. Die Anregungen und Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung
§ abwägungsrelevante Stellungnahmen,
§ Stellungnahmen mit Hinweisen und
§ Stellungnahmen ohne Anregungen,
gewertet.
In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
a) zu berücksichtigende Anregungen,
b) teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
c) nicht zu berücksichtigende Anregungen.
2. Der grundsätzliche Planinhalt wird nicht berührt. Hinweise werden soweit erforderlich in Plan und Begründung berücksichtigt.
3. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan sind - in der Begründung berücksichtigt.
4. Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 2.Teil der Stadt Schönberg unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
5. Die nicht berücksichtigten Anregungen zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 2.Teil sind den Verfahrensunterlagen beizufügen.
6. Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 2.Teil der Stadt Schönberg wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
7. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches i. d. Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), geändert durch Gesetz vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) in der bis 20.07.2004 gültigen Fassung gemäß § 244 i. V. m. BauGB der derzeit geltenden Fassung sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der letzten rechtsgültigen Fassung beschließt die Stadt Schönberg die Satzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 014 der Stadt Schönberg Bebauungsplan Nr. 014.1 2. Teil, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
8. Die Begründung wird gebilligt.
9. Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 2.Teil, der als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet wird, bekannt zu machen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung den Bebauungsplan Nr. 014.1 2.Teil mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
