30.03.2006 - 9 Bebauungsplan Nr. 014.1.2. Teilbereich der Stad...

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Wortprotokoll

Herr Trame erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Bürgermeister Heinze erläutert die Vorlage. Er stellt insbesondere die Änderungen, die sich auf Anregung des Bauausschusses ergeben dar. Dies umfasst folgende wesentliche Punkte:

  1. Sicherung der Erschließung
  2. Sicherung der Verfügbarkeit der Ausgleichs- und Ersatzflächen, die innerhalb des B-Planes derzeit noch nicht abgedeckt sind.
  3. Geruchsimmissionen des am Bünsdorfer Weg vorhandenen Pumpwerkes vom Zweckverband.
  4. Einhaltung der Schallimmissionen von der B 104

Zudem werden die Höhenbezugspunkte konkret grundstücksbezogen festgesetzt, damit die Bebauung sich in die topographischen Gegebenheiten besser einfügt.

Mattglänzende Materialien bleiben zulässig.

 

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den nachstehenden Beschlussvorschlag:

1.                   Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Abwägung eingegangener Anregungen zum o.g. Bebauungsplan. Die Anregungen und Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung

§             abwägungsrelevante Stellungnahmen,

§             Stellungnahmen mit Hinweisen und

§             Stellungnahmen ohne Anregungen,

gewertet.

In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

a)           zu berücksichtigende Anregungen,

b)           teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

c)           nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.                   Der grundsätzliche Planinhalt wird nicht berührt. Hinweise werden – soweit erforderlich – in Plan und Begründung berücksichtigt.

3.                   Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan sind - in der Begründung  berücksichtigt.

4.                   Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 – 2.Teil der Stadt Schönberg unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

5.                   Die nicht berücksichtigten Anregungen zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 – 2.Teil sind den Verfahrensunterlagen beizufügen.

6.                   Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 – 2.Teil der Stadt Schönberg wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

7.                   Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches i. d. Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), geändert durch Gesetz vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) in der bis 20.07.2004 gültigen Fassung gemäß § 244 i. V. m. BauGB der derzeit geltenden Fassung sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der letzten rechtsgültigen Fassung beschließt die Stadt Schönberg die Satzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 014 der Stadt Schönberg – Bebauungsplan Nr. 014.1 – 2. Teil, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

8.                   Die Begründung wird gebilligt.

9.                   Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 014.1 – 2.Teil, der als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet wird, bekannt zu machen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung den Bebauungsplan Nr. 014.1 – 2.Teil mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

3 Ja-Stimmen

 

Herr Trame nimmt wieder an der Hauptausschusssitzung teil.