20.04.2006 - 8.2 B-Plan 021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 20.04.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hebt den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 021 der Stadt Schönberg für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A20 vom 26.05.2005 auf.
2. Die bereits beschlossene Abwägung wird präzisiert und ergänzt um Ausführungen gemäß Anlage zu den Punkten:
- Ausgleichs- und Ersatzbilanz
- Oberflächenwasserproblematik
- Ausnahmegenehmigung für § 20 Biotope
- Verfügbarkeit der Ausgleichs- und Ersatzflächen.
Die Abwägung zum Bebauungsplan wird unter Berücksichtigung der genannten Punkte ergänzend erneut beschlossen. Die tabellarische Zusammenstellung des ursprünglichen Abwägungsbeschlusses wird bestätigt.
3. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 06.05.1998 (GVOBl. M-V Nr. 16 Seite 468), einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen, beschließt die Stadt Schönberg die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 021 der Stadt Schönberg für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn A20, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das
Bauamt des Amtes Schönberger Land wird beauftragt, die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 021 der Stadt Schönberg für den Industrie- und
Gewerbepark an der Bundesautobahn A20 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist auch anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 021 der
Stadt Schönberg für den Industrie- und Gewerbepark an der Bundesautobahn
A20 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist aus dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
