12.10.2006 - 19 Sonstiges

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Wortprotokoll

a)       Herr Seiler berichtet, dass ihm ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Schwerin vorliege, wonach Herr Hitzigrat in einem Strafverfahren zur Zahlung einer Geldbuße wegen Vorteilsnahme im Amt verurteilt worden sei.

Weiterhin sprechen hierzu Herr Mohr, Herr Marschall, Herr Meirohnke und Herr Brinker, der folgenden Beschlussvorschlag formuliert:

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Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Amt den Landrat als Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitteilt, dass die Gemeindevertretung einen Anfangsverdacht eines Dienstvergehens des Herrn Hitzigrat durch Vorteilsnahme im Amt sieht und darum gemäß § 85 Abs. 1 LDG um die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bittet.

Ferner wird festgestellt, dass, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 86 Abs. 1 LBG eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Herrn Hitzigrat als Bürgermeister feststellt, Herr Hitzigrat den daraus entstandenen Schaden der Gemeinde zu ersetzen hat.

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

4 Gegenstimmen

2 Enthaltungen

 

Herr Hitzigrat nahm aus Gründen des § 24 KV M-V nicht an der Beschlussfassung teil.

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, schließt Herr Hitzigrat um 20.35 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.