07.11.2006 - 12 Aufallbürgschaft für die Grundstücksgesellschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di., 07.11.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal-alt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Heinze erläutert die Notwendigkeit der Übernahme der Ausfallbürgschaft zwecks
der Umschuldung der Altschulden. Die Ausfallbürgschaft ist notwendig, damit die
Grundstücksgesellschaft ein Kommunaldarlehen erhält. Dieses hat eine
Verringerung der Zinsbelastung zur Folge.
Festlegung: Es soll eine Auswertung der Zinshöhe mit
und ohne Bürgschaft vorgelegt werden.
Beschluss
Der Finanzausschuss
empfiehlt:
Die
Stadtvertretung Schönberg beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in
Höhe von EUR 1.457.726,11 zu Gunsten der Grundstücksgesellschaft Stadt
Schönberg mbH zweckgebunden der Umfinanzierung der Altschulden (Wohnungsbau)
bei der Deutschen Kreditbank AG.
Es
soll eine Auswertung der Zinshöhe mit und ohne Bürgschaft vorgelegt werden.
