07.11.2006 - 12 Aufallbürgschaft für die Grundstücksgesellschaf...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Heinze erläutert die Notwendigkeit der Übernahme der Ausfallbürgschaft zwecks der Umschuldung der Altschulden. Die Ausfallbürgschaft ist notwendig, damit die Grundstücksgesellschaft ein Kommunaldarlehen erhält. Dieses hat eine Verringerung der Zinsbelastung zur Folge.

Festlegung:       Es soll eine Auswertung der Zinshöhe mit und ohne Bürgschaft vorgelegt werden.

Reduzieren

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von EUR 1.457.726,11 zu Gunsten der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH zweckgebunden der Umfinanzierung der Altschulden (Wohnungsbau) bei der Deutschen Kreditbank AG.

Es soll eine Auswertung der Zinshöhe mit und ohne Bürgschaft vorgelegt werden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung