14.11.2006 - 9 Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Heinze erläutert den vorliegenden Entwurf. Er geht insbesondere auf die §§ 6 und 3 sowie die Begriffsbestimmungen im § 3 Abs. 2 ein.

 

In der anschließenden Diskussion sprechen Herr Trame, Herr Klüver, Herr Götze.

 

Zum vorgelegten Satzungsentwurf werden folgende Änderungen beschlossen:

§ 3 Abs. 2 Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand: Für Anliegerstraßen sollen die Prozentanteile der z. Zt. geltenden Satzung übernommen werden. Für Innerortsstraßen sollen die Prozentsätze der z. Zt. gültigen Satzung übernommen werden. Für Hauptverkehrsstraßen sollen die Prozentsätze durch die Stadtvertretung während der Beratung am 30.11. festgelegt werden. Der Bürgermeister bittet, Vorschläge bis zum 20.11.2006 einzureichen.

Vor Beschlussfassung in der Stadtvertretung soll geprüft werden, ob die Definition der einzelnen Straßen vor Beginn der Ausbaumaßnahmen mit in die Satzung aufgenommen werden können. Ferner ist mitzuteilen, welche Straßenausbaumaßnahmen noch nicht abgerechnet sind.

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung) mit den vorstehenden Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

2 Enthaltungen