20.02.2007 - 9 Beschluss zur Aufwandsentschädigung für Funktio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ploen erläutert den Sachverhalt.

Seitens der Hauptausschussmitglieder wird vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Beträge zu runden.

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, die Aufwandsentschädigung monatlich nach den Höchstsätzen der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 07.September 2000 zu bestimmen.

Der Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 250,00 DM (127,82 €).

Der stellv. Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 125,00 DM (63,91€).

Die Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten  200,00 DM (102,26 €).

Die stellv. Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten 100,00 DM (51,13 €).

Darüber hinaus kann Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

Zusätzlich erhalten der Führer der Reserveabteilung, der Schirrmeister, der Zugführer, und der Jugendfeuerwehrwart 40,00 €. Aufwandsentschädigung. Der Kassenwart, der Sicherheitsbeauftragte, der Schriftwart und der Hauptmaschinist erhalten 20,00 € Aufwandsentschädigung sowie die Gerätewarte für Funktechnik, Atemschutz, Feuerwehrtechnik und der Zeugwart erhalten 10,00 €.

Die o.g. Aufwandsentschädigungen sollen ab 01.01.2007 monatlich gezahlt werden.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung