20.02.2007 - 9 Beschluss zur Aufwandsentschädigung für Funktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 20.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der
Hauptausschuss empfiehlt:
Die
Stadtvertretung Dassow beschließt, die Aufwandsentschädigung monatlich nach den
Höchstsätzen der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der
Freiwilligen Feuerwehren vom 07.September 2000 zu bestimmen.
Der
Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 250,00 DM (127,82
€).
Der
stellv. Gemeindewehrführer einer kreisangehörigen Gemeinde erhält 125,00 DM (63,91€).
Die
Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten 200,00 DM (102,26 €).
Die
stellv. Ortswehrführer in kreisangehörigen Gemeinden erhalten 100,00 DM (51,13
€).
Darüber
hinaus kann Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigung gezahlt
werden.
Zusätzlich
erhalten der Führer der Reserveabteilung, der Schirrmeister, der Zugführer, und
der Jugendfeuerwehrwart 40,00 €. Aufwandsentschädigung. Der
Kassenwart, der Sicherheitsbeauftragte, der Schriftwart und der Hauptmaschinist
erhalten 20,00 € Aufwandsentschädigung sowie die Gerätewarte für
Funktechnik, Atemschutz, Feuerwehrtechnik und der Zeugwart erhalten 10,00
€.
Die
o.g. Aufwandsentschädigungen sollen ab 01.01.2007 monatlich gezahlt werden.