27.03.2007 - 4 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Ober gibt als Bauausschussvorsitzender Erläuterungen zum Sachverhalt. Er gibt bekannt, dass die Zustimmung des Bauausschusses zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21 ungültig ist, da sich ein Bauausschussmitglied trotz vorliegender Befangenheit an der Beratung und Abstimmung beteiligt hat. Da die Tagesordnungspunkte 4 (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 21) und 5 (Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens) in engem Zusammenhang miteinander stehen wird entschieden, an dieser Stelle Herrn Bauer vom gleichnamigen Planungsbüro anzuhören.

 

Herr Bauer gibt Erläuterungen zum Ziel und Inhalt des Umlegeverfahrens nach § 45 ff BauGB. Er betont dabei insbesondere, dass es sich bei einem Umlegeverfahren um keine Enteignung handelt. Das Eigentum wird umdefiniert und neu geordnet.

 

Herr Blanchard beantragt an dieser Stelle, dass über die Angelegenheit -Umlegeverfahren- im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zusätzlich beraten und abgestimmt wird.

 

Über den v. g. Antrag des Herrn Blanchard wird nicht abgestimmt.

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