11.04.2007 - 4 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Mi., 11.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Ploen berichtet über den Stand zum Förderantrag Gewerbegebiet Holmer Berg III.
Eine
Förderung über das Wirtschaftministerium ist frühsten mit dem Jahr 2009 zu
rechnen, vorab besteht die Möglichkeit einer Zwischenfinanzierung über den KAF,
Zeitpunkt 2008.
Sonderbedarfsförderung
zum Um- und Ausbau des Hortgebäudes ist frühestens mit eine Förderung im Jahr 2008 zu rechnen. Eine
Zwischenfinanzierung über den KAF im Jahr 2007 ist nicht möglich.
Daher ist
die Einstellung der Baumaßnahme im Haushaltsplan 2007 nicht möglich.
Zur
Förderung des Radweges Dassow/Pötenitz auf dem ehemaligen Bahndamm wurden die
ersten Unterlagen von Seiten des LFI angefordert, bisher liegt aber noch kein
Förderbescheid vor.
Ob
Fördermittel noch im Jahr 2007 bereitgestellt werden, ist daher noch ungewiss.
Die
Haushaltsmittel aus dem Jahr 2006, welche bereits über mehrere Jahre in den
Haushalt eingestellt wurden, werden übertragen ins Jahr 2007, um die
Finanzierung zu gewährleisten. Des Weiteren wird die Einstellung der benötigten
finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt Dassow, nach Jahresscheiben erfolgen,
gemäß der Ausreichung der Fördermittel für das jeweilige Jahr.
Festlegungen
zu Änderungen im Haushaltsplan 2007
- Öffentliche Bekanntmachung
– von Seiten des Hauptausschusses wird empfohlen eine Änderung der
Hauptsatzung diesbezüglich anzustreben mit dem Inhalt, dass die öffentlichen
Bekanntmachungen über das Amtsblatt erfolgen und Informativ die Sitzungen
der Stadtvertretungen in der OZ erscheinen.
- Reinigung der Einrichtungen
– der Hauptausschuss empfiehlt die Reinigung der öffentlichen
Einrichtungen neu auszuschreiben, um eventuell eine Kostenminimierung zu
erzielen.
- Benutzungsgebühren
Totenfeierhalle – es wird vorgeschlagen die Gebührensatzung zu
überarbeiten (Satzungsänderung). Der Gebührenbeitrag sollte auf 50,00 € angehoben
werden.
- Die vorgeschlagene
Hebesatzänderung auf 350 % bei der Grundsteuer B wird befürwortet.
- Gewerbesteuer der Hebesatz soll
nicht geändert werden. Der Haushaltsansatz wird auf Grund der guten
Konjunkturentwicklung auf 1.100.000,00 € festgesetzt. Die
Gewerbesteuerumlage wird dementsprechend angepasst.
- In der Planposition Einnahmen aus Grundstücksverkäufen
sollen die verkaufbaren Grundstücke eingestellt werden.