15.05.2007 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 15.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ploen und Herr Ober berichten über das Ergebnis aus dem
Bauausschuss.
Herr Blanchard stellt unter anderem eine Frage zu den
Verfahrensvermerken in der Anlage.
Hintergrund zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist unter
dem Sachverhalt hinreichend erläutert. Die Nutzungsarten der Beherbergung
werden diskutiert und sollen entsprechend geprüft werden.
Beschluss
Der
Hauptausschuss empfiehlt den nachfolgenden Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.
2. Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit öffentlich auszulegen. Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu geben.
3. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sind, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen bekannt zu geben und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung anzubieten.
4. In der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der Stellungnahme, und auf den Ausschluss von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.