11.07.2007 - 11 Ergänzung des bestehenden wirksamen Teilflächen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

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Beschluss

1.    Die Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Auswertung der Stellungnahmen von Bürgern aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und überarbeitet den 1. Stand des Vorentwurfs als Grundlage für die Erstellung des Umweltberichtes unter Berücksichtigung der tatsächlichen städtebaulichen Ziele und als Grundlage und Vorbereitung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

Aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB (für die frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange) ergeben sich:

-        zu berücksichtigende Anregungen,

-        teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-        nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

2.    Auf Kartierungen im Bereich der besonders zu beurteilenden Flächen in bzw. an Schutzgebieten wird zunächst verzichtet. Dies bedeutet, dass unter Umständen von einer Herausnahme von Flächen beim Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplanes auszugehen ist. Die davon berührten Flächen sind Gegenstand der Abwägungsunterlagen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen