11.07.2007 - 15 Satzung der Stadt Dassow über die 2. Änderung N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

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Beschluss

1.    Die Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 (der ehemaligen Gemeinde Pötenitz) für das Wohngebiet Am Dorfschlag in Pötenitz. Das Verfahren wird nach den Anforderungen des § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1.

4.    Die Planzeichnung und die Begründung zum Bebauungsplan werden für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden bestimmt. Eine Prüfung der Umweltbelange ist nicht erforderlich. Darauf wird bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.

5.    Die Öffentlichkeit ist durch öffentliche Auslegung über die Planungsabsichten zu unterrichten. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

6.    Die berührten Behörden und sonstigen TÖB sind am Aufstellungsverfahren in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen in angemessener Frist zu geben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen