14.11.2007 - 8 Bebauungsplan für die Errichtung einer Biogasan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ploen gibt den Hinweis, dass am heutigen Sitzungsabend zu diesem Tagesordnungspunkt eine überarbeitete Vorlage vorgelegt wurde. In diese neue Vorlage sind die Empfehlungen des Bauausschusses eingearbeitet worden.

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Beschluss

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes in den in der Anlage dargestellten Grenzen.

2.       Das Plangebiet ist in der Anlage dargestellt.

3.       Planungsziele bestehen im folgenden:

-          Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Biogasanlage im Sonstigen Sondergebiet und Regelung der landwirtschaftlich-gewerblichen Anlagen innerhalb eines Sondergebietes,

-          Parallele Bearbeitung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan,

-          Erarbeitung erforderlicher Gutachten zu Auswirkungen des Verkehrs – Verkehrslärm, Auswirkungen von Gerüchen,

-          Rücknahme der Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Anlagen nördlich von Kaltenhof.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.       Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf und grundsätzlichen Planzielen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

6.       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist erst nach dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und der vorliegenden Gutachten in Form einer Bürgerveranstaltung durchzuführen.

7.       Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange sind zu befragen. Auf der Grundlage der Auswertung der Beteiligungsverfahren ist der Plan für weitere Beteiligungsverfahren vorzubereiten.

8.       Die Kosten für das Planverfahren trägt der Vorhabenträger. Diese sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

Gemäß § 24 KV M-V war Frau Rekittke wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung zum v. g. Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.