14.11.2007 - 7.2 Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rekittke erklärt Befangenheit und rückt vom Sitzungstisch ab.

 

Herr Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

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Beschluss

1.       Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wurden von der Stadtvertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

* zu berücksichtigende Anregungen

* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

* nicht berücksichtigte Anregungen.

2.         Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee sind – in der Begründung berücksichtigt.

3.         Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.         Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen.

5.         Die Abwägung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

6.         Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee. Die Begründung zur Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee wird gebilligt.

7.         Die Satzung kann nach Satzungsbeschluss ohne eine Rechtskontrolle durch Genehmigungs- oder Anzeigebehörde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden. Grundlage für den Satzungsbeschluss ist das BauGB in seiner letzten Fassung. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist anzugeben, wo die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Pötenitz für den Bereich Eichenallee während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Nach Abschluss des Satzungsverfahrens werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg die ausgefertigte Satzung und der Bekanntmachungsnachweis als Arbeitsgrundlage überreicht. Des Weiteren werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg diese Unterlagen zur Weiterleitung an das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hergereicht.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

10 Ja-Stimmen

Gemäß § 24 KV M-V war Frau Rekittke wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung zum v. g. Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.