10.05.2007 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hintergrund des nochmaligen Entwurf- und Auslegungsbeschlusses ist unter dem Sachverhalt hinreichend erläutert. Im Bauantrag sind die Nutzungsarten der Beherbergung (Radfahrer ausschließlich oder allgemein touristisch) noch einmal zu prüfen.

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Dassow:

1.         Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.

2.         Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (inklusive Umweltbericht) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung sind bisher vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit öffentlich auszulegen. Dies ist bei der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu geben.

3.         Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sind, ist die  Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen bekannt zu geben und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung anzubieten.

4.         In der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der Stellungnahme, und auf den Ausschluss von Ansprüchen auf Normenkontrolle bei Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen